Schlepperbande

Schlepperbande
Schlepperbande,
 
Schleuserbande, im Allgemeinen Bezeichnung für eine organisierte Gruppe, die Ausländern zur unberechtigten Einreise und zum unberechtigten Aufenthalt in einem Staat verhilft. Mitglieder derartiger Schlepperbanden können in Deutschland besonders nach §§ 92 a, b Ausländergesetz und §§ 84, 84 a Asylverfahrensgesetz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Schlepperbanden sind auch im illegalen Waffen-, Drogen- und Kfz-Handel aktiv.
 
 
K. Aurnhammer: Spezielles Ausländerstrafrecht. Die Straftatbestände des Ausländergesetzes u. des Asylverfahrensgesetzes (1996).

Universal-Lexikon. 2012.

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