- Schlepperbande
- Schlepperbande,Schleuserbande, im Allgemeinen Bezeichnung für eine organisierte Gruppe, die Ausländern zur unberechtigten Einreise und zum unberechtigten Aufenthalt in einem Staat verhilft. Mitglieder derartiger Schlepperbanden können in Deutschland besonders nach §§ 92 a, b Ausländergesetz und §§ 84, 84 a Asylverfahrensgesetz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Schlepperbanden sind auch im illegalen Waffen-, Drogen- und Kfz-Handel aktiv.K. Aurnhammer: Spezielles Ausländerstrafrecht. Die Straftatbestände des Ausländergesetzes u. des Asylverfahrensgesetzes (1996).
Universal-Lexikon. 2012.